Oldtimer-Begutachtungen gem. §23 StVZO
Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch die Prüfingenieure berechtigt, Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens (Mindestalter jetzt auch 30 Jahre!) durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Pkw oder Lkw).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs (also besser als ein „normales” altes Fahrzeug!) und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.
Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum. Hinsichtlich der technischen Begutachtungskriterien zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer gemäß §23 StVZO sind seit dem 01.11.2011 die Kriterien der neuen sog. ,,Oldtimer-Richtlinie” anzuwenden. Bisherigen Oldtimerfahrzeugen mit roten Kennzeichen (§17 (1) FZV), die ab dem Tag der ersten Zulassung noch nicht 30 Jahre alt sind, wird Besitzstandschutz gewährt. Dies gilt auch im Falle einer Befristung, wenn rechtzeitig die Verlängerung beantragt wurde.