Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge bis 5,0 t und Anhänger.
Fahrzeuge mit eigenem amtlichem Kennzeichen dürfen nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Fahrzeug in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen einem Check unterziehen lassen - der Hauptuntersuchung. Je nach Fahrzeugart wird sie alle 12—24 Monate fällig.
Als sichtbares Zeichen für die bestandene Prüfung wird die runde HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht, die den Monat und das Jahr des Fristablaufs für die nächste HU anzeigt. Des Weiteren wird die durchgeführte Prüfung von uns durch einen Eintrag im Fahrzeugschein dokumentiert und auf den nächsten Prüftermin verwiesen.
Wir führen die Hauptuntersuchungen und alle anderen Untersuchungen an unseren Prüfstellen sowohl auf der Wattenscheider Straße 29-33, 45307 Essen, als auch auf der Heinrich-Held-Str. 52, 45133 Essen, und bei unseren Partnerwerkstätten durch.
Für die Hauptuntersuchung gibt es seit 01.12.1999 keine Fristverlängerung mehr. Wer überzieht, muss Strafe bezahlen, wenn er von der Polizei erwischt wird. (Auszug aus dem Bußgeldkatalog) Das passiert Ihnen nicht, wenn Sie das Fälligkeitsdatum für die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs kennen. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung.