Ausfuhrkennzeichen

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland verbringen wollen, dann bieten wir Ihnen die hierfür notwendigen Fahrzeugprüfungen und Gutachten für den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (gemäß §19 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)). Dazu wird eine Untersuchung im Umfang einer HU, einschließlich einer UMA/AUK durchgeführt.