Abgasuntersuchungen (AU) gem. §47a StVZO

An unserer Prüfstelle führen wir auch die AUK an Motorrädern und die sog. UMA (früher AU) an PKW und Nutzfahrzeugen bis 5,0 t durch.

AUK — Abgasuntersuchung Krafträder

Seit dem 1. April 2006 ist die AUK Bestandteil der Hauptuntersuchung an Motorrädern (Hubraum größer 50 ccm / bauartbed. Höchstgeschwindigkeit größer 45 km/h) bzw. Trikes und Quads (Leermasse • 400 kg und Leistung • 15kW) ab Erstzulassung 1. Januar 1989.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung führt der Prüfingenieur auch die Untersuchung der Abgase durch, es sei denn, ihm wird der Prüfnachweis einer AUK-anerkannten Werkstatt vorgelegt. Die AUK darf dann maximal zwei Monate vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat durchgeführt worden sein!

UMA — Untersuchung des Motormanagement- und Abgassystems

Seit 1. Januar 2010 ist die ,,Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems” (UMA) ein fester Bestandteil für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge und wird in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Nur wenn das Fahrzeug auch diese Untersuchung besteht, erhält es die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Die alte (eckige) Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ersatzlos.

Bei der Hauptuntersuchung führt der Prüfingenieur auch die Untersuchung der Abgase durch, es sei denn, ihm wird der Prüfnachweis einer UMA anerkannten Werkstatt vorgelegt. Die UMA darf dann maximal zwei Monate vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat durchgeführt worden sein!

Für den neuen Prüfnachweis der Abgase besteht keine Aufbewahrungspflicht für den Fahrzeughalter. Wir empfehlen jedoch, die Bescheinigung zusammen mit dem HU-Bericht bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren. Die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, wie z.B. der TÜV SÜD, müssen den UMA-Prüfnachweis allerdings nicht mehr aushändigen. Wir als Partner Ihres Vertrauens händigen Ihnen den Prüfbericht selbstverständlich aus.